Grundgesetz der Mechanik - Zweites Newtonsches Gesetz
Träge Masse ist die Eigenschaft eines Körpers, auf Grund derer der Körper sich der Beschleunigung widersetzt.
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Zweites Newtonsches Gesetz - Grundgesetz der Mechanik: mit träger Masse
| gilt allgemeiner auch bei veränderlicher Masse |
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Überprüfung mit Atwoodscher Fallmaschine oder Luftkissenbahn
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Eigentlich mit K (Proportionalitätskonstante) = 1 => Festlegung der Krafteinheit:
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